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AGBs

ALLGEMEINES

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (in weiterer Folge „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Ansatz Plus FlexCo (in weiterer Folge „AnsatzPlus“) und ihren Vertragspartnern. AnsatzPlus ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu aktualisieren.

Mit der Erteilung eines Auftrags, der Abgabe einer Bestellung oder der Annahme einer Lieferung erkennt der Vertragspartner diese AGB ausdrücklich als verbindlich an.

Für sämtliche Angebote, Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten ausschließlich diese AGB, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Vertragserfüllungshandlungen von AnsatzPlus stellen keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Vertragspartners dar.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von AnsatzPlus ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch dann, wenn in der Bestellung des Vertragspartners auf solche Bedingungen Bezug genommen wird. Ein Vertrag kommt ausschließlich zu den AGB von AnsatzPlus sowie zu den von AnsatzPlus schriftlich bestätigten Abweichungen zustande.

Diese AGB gelten auch dann, wenn AnsatzPlus Lieferungen oder Leistungen auf Grundlage von Bestellungen erbringt, die abweichende Bedingungen enthalten. Sie gelten zudem als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche oder telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von AnsatzPlus schriftlich bestätigt werden.

Der Vertragspartner erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch AnsatzPlus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Angebote

Alle Angebote von AnsatzPlus sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit.

Angaben zu Produkteigenschaften oder technischen Details sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung von AnsatzPlus angeführt sind.

Bestellung

Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Vertragspartner seinen verbindlichen Willen zum Abschluss eines Kaufvertrages und bleibt an diese Bestellung gebunden, bis er eine schriftliche Annahme oder Ablehnung durch AnsatzPlus erhält. Die Lieferung der Ware gilt ebenfalls als Annahme der Bestellung.

Leistungsausführung

AnsatzPlus ist zur Leistungsausführung erst verpflichtet, wenn der Vertragspartner sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat, insbesondere vereinbarte Anzahlungen geleistet und alle notwendigen Informationen bereitgestellt wurden.

Auftragsänderungen

Nach Annahme der Bestellung durch AnsatzPlus sind Änderungen nur möglich, sofern der jeweilige Auftragsstatus dies zulässt. Nach erfolgter Lieferung sind Änderungen ausgeschlossen.

Lieferfristen

Angegebene Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Vertragspartners verlängern die Lieferfrist angemessen.

Bei höherer Gewalt, Streik, Materialengpässen, Transportschwierigkeiten oder technischen Betriebsstörungen können sich auch verbindlich zugesagte Liefertermine verzögern.

Lieferung

Die Art der Lieferung liegt im Ermessen von AnsatzPlus. Teillieferungen sind zulässig.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware bzw. mit Übergabe an den Transporteur auf den Vertragspartner über, auch bei Annahmeverzug oder Lieferverzögerungen, die nicht von AnsatzPlus zu vertreten sind.

Zusätzliche Kosten aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Lieferangaben trägt der Vertragspartner.

Eine Transport- oder Warenversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Kosten abgeschlossen.

Lieferverzug

Ein Lieferverzug liegt erst nach erfolgloser schriftlicher Nachfristsetzung von zwei Wochen (bei verbindlichen Lieferterminen vier Wochen) vor. Ein Rücktritt ist nur nach Ablauf dieser Nachfrist zulässig und muss schriftlich per eingeschriebenem Schreiben erfolgen. Das Rücktrittsrecht beschränkt sich auf den von der Verzögerung betroffenen Teil der Lieferung.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto von AnsatzPlus als erfolgt.

Bei Zahlungsverzug ist AnsatzPlus berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz weiterer Schäden geltend zu machen. Zudem können offene Forderungen sofort fällig gestellt und Vorauszahlungen oder Sicherheiten für weitere Leistungen verlangt werden.

Verzug des Vertragspartners

Bei Zahlungsverzug, Verschlechterung der Vermögenslage, Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag ist AnsatzPlus berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

Bei Annahmeverzug ist AnsatzPlus berechtigt, die Ware zu verrechnen und auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einzulagern.

MÄNGEL, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Allgemeines

AnsatzPlus leistet Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Unternehmerische Vertragspartner sind verpflichtet, die Ware gemäß § 377 UGB unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von AnsatzPlus durch Verbesserung oder Austausch. Rücktritt oder Preisminderung sind erst zulässig, wenn AnsatzPlus innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe schafft.

Ort der Gewährleistung

Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von AnsatzPlus am Firmensitz oder am Standort der Ware. In letzterem Fall ist die Ware ordnungsgemäß verpackt und auf Kosten des Vertragspartners an AnsatzPlus zu übermitteln.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung von AnsatzPlus ist auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden sowie für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Änderungen an der Ware durch den Vertragspartner oder Dritte schließen jegliche Haftung aus.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Ansatz Plus FlexCo. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Verwahrung und Versicherung der Ware. Versicherungsansprüche werden bereits jetzt an AnsatzPlus abgetreten. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner die daraus entstehenden Forderungen an AnsatzPlus ab und ist bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt.

DATENSCHUTZ

AnsatzPlus behandelt personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Vertragsabwicklung. Der Vertragspartner erklärt, dass erforderliche Zustimmungen Dritter eingeholt wurden.

Der Nutzung der Daten zu Werbezwecken kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Nach Widerruf werden die betreffenden Daten nicht weiterverwendet.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen zulässig.

Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner trägt alle im Verzugsfall entstehenden Kosten.

Irrtumsanfechtung

Eine Anfechtung wegen Irrtums durch unternehmerische Vertragspartner ist ausgeschlossen.

Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz von AnsatzPlus.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Leoben.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.